von Ludwig Pago
Holzbrücke
Kostenanschlag zur Erbauung einer hölzernen Joch-Brücke über die Lippe in einer Weite von 110 Fuß mit massiven Stirnmauern und den nötigen Eisböcken vom
6. Februar 1826
(Entwurf u. Massenberechnung von Zimmermann zu Werne)
Technische Daten
Diese Brücke wird 18 Fuß in der Fahrbahnbreite, und von 3 Mitteljochen unterstützt, welche aus zwei Pfahlreihen, jede zu 11 Stück Pfählen besteht, der Grund ist sehr fest und die
Flussgeschwindigkeit bei Eisgängen 4 bis 5 Fuß.
Die Gewerke bestehen aus:
im Nachtrag in einigen Positionen bereinigt, somit
Endsumme: 5.411 Rth
Den Mühen des Planverfassers war vorerst kein Erfolg beschieden. Der Freiherr von Twickel zu Münster, der Inhaber der Fähr-Gerechtigkeit war, bat die hochlöbliche Regierung mit
Schreiben vom 28. August 1835, den erhaltenen Befehl zur Erbauung einer hölzernen Brücke ergebenst zurückzustellen.
Zur Begründung führte er an:
Für die mir zustehende Fähranstalt kann ich selbe nicht ohne eine Entschädigung von vier Tausend Thalern und die freie Überfahrt für mich und Bewohner von Vogelsang und Rauschenburg
mit ihren Pferden und Bestialien abstehen.
Steinbrücke
Amtmann Strietholt regt den Bau einer Brücke zu Rauschenburg an
Sein Bericht vom 4. Juni 1856:
Ich habe in Erfahrung gebracht, dass in Folge der im März d.J. von dem Bauinspektor von Alemann vorgenommenen Untersuchung der Fährponte zu Rauschenburg, wonach dieselbe zu klein und zu
leicht befunden ist, der Freiherr von Twickel polizeilich angehalten werden sollte, an Stelle derselben eine neue, pp. 200 Zentner Belastungsfähigkeit habende Ponte herzustellen. Sollte dieses
sich bestätigen, dann kann ich nicht umhin, dem Königlichen Landratsamte vor Ausführung dieser Maßregel folgendes gehorsamst vorzustellen:
Bekanntlich wird die hiesige Chaussee mit häufig von den mit schweren Lipphölzern, sowie mit Grubenholz und mit Getreide zum und
vom hiesigen Wochenmarkte schwer beladenen, oft mit 4 bis 6 Pferden bespannten Frachtwagen passiert. Wird auch die neue Ponte errichtet, so möchte ich doch bezweifeln, dass diese Wagen mit ihrer
Fracht und den Pferden auf einmal aufladen können, und so bleiben noch immer in einzelnen Fällen vor dem Hineinfahren in die Ponte entweder einige Pferde auszuspannen oder ein Teil der Fracht
abzuwerfen und nachzuholen.
Es würde dann die Fuhrleute außer dem dadurch entstehenden Aufenthalt auch noch eine nicht unbedeutende Ausgabe für Arbeitskräfte zum Ab- und Wiederaufladen des bei der 2. Trajectio
[Überfahrt] nachgeholten Teils der Fracht entstehen, mithin die Ponte immer nur ein Notbehelf sein, und bis zu einigen Zeiten bleiben.
Das große Opfer, welches die im Chausseetroitus [Einzugsbereich] liegenden Gemeinden für den Chausseebau gebracht haben, und würde dann auch nur wenig gelohnt sein. Nimmt man nun an, dass, wie ich von sachkundigen Leuten gehört habe, eine neue Ponte von der gedachten Belastungsfähigkeit ca. 800 Rth., und der Bau nach dem im Mai 1853 vom Bauinspektor Dykhoff aufgestellten Kosten-Anschlag dem Freih. von Twickel, welcher die Steine von der alten [Burg-]Ruine des Gutes Rauschenburg dazu adhibieren kann, auch das erforderliche Holz in dem auf Rauschenburg stehenden dicken hochstämmigen Bäumen besitzt, nur kosten würde:
a) an Erdarbeit 218 Rth. - 14 Sgr. - 2 d
b) an Maurerarbeit 418 Rth. - 24 Sgr. - 8 d
c) an Zimmerarbeit 1812 Rth. - 20 Sgr. - 8 d
d) an
Schmiedearbeit
mit Material 1238 Rth.
- 11 Sgr. - 0 d
e) an Anstreicherarbeit 342 Rth. - 28 Sgr. - 4 d
in Summa: 231 Rth. - 9 Sgr. - 5 d
Hiervon wären abzuziehen:
die Kosten für die neue Ponte mit 800 Rth.
sowie der Wert der jetzigen Ponte
mit Zubehör mit ca. 200 Rth.
zusammen:
1.000 Rth.
So würde der Freiherr von Twickel für
eine Ausgabe von etwa 3.231 Rth.
(...)
die Brücke bauen können.
Ich glaube verbürgen zu können, dass nach der Erbauung einer Brücke die Münster-Castroper-Chaussee, welche jetzt von allen den Fuhrwerken, die nur eben auf einer anderen Chaussee mit einem Umwege ihren Zielort erreichen können, wegen der
lästigen Ponte vermeiden wird, viel frequenter [stärker beansprucht] werden und daher auch die Brückengeld-Einnahme viel größer sein wird, als die jetzige Fährgeld-Einnahme.
Mit Rücksicht hierauf und weiter darauf, dass die Brückengeld-Erhebung durch einen Knaben füglich bewirkt werden kann, während jetzt die Überfahrt durch mindestens 2 Schiffsknechte geschehen muß, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Verpachtung der Brückengeldhebestelle mit den zu dem Fährhause gehörigen Ländereien und in Verbindung mit der Schenkwirtschaft dem Freiherrn von Twickel sicherlich jährlich 120 Rth. mehr als die jetzige Fähre an Pacht und dadurch die 4%igen Zinsen von dem Baukapitale einbringen wird.
Hiernach dürfte einleuchten, dass der Freiherr von Twickel, ohne eigentlich ein Opfer zu bringen, den für die von der Münster-Castroper Chaussee berührten Gemeinden so sehr nützlichen Brückenbau zur Ausführung fördern kann, und meine eben so gehorsam als dringende Bitte gerechtfertigt erscheinen:
den Freiherrn von Twickel geneigtest zu dem Brückenbau bewegen zu wollen.
gez. Strietholt, Amtmann
Das Projekt 'Lippebrücke Rauschenburg' rückt näher
In einer vom Amtmann Strietholt anberaumten gemeinsamen Sitzung von Stadt und Kirchspiel Olfen am 7. Februar 1867 wird im Beisein von vier Vertretern der Stadt
Lüdinghausen und des Amtmanns Wiesmann von Datteln beschlossen:
Die Gemeinden Stadt und Kirchspiel Olfen, ferner Stadt und Kirchspiel Lüdinghausen und endlich Datteln erklären sich bereit, den Bau einer hölzernen Brücke mit massiven
Stirnmauern zu übernehmen und je zu 1/3 die Kosten dafür herzugeben, machten diese Offerte jedoch von folgenden Bedingungen abhängig:
Die Unterschriften der Stadtverordneten von Olfen:
Sulzer, Salomon, Himmelmann, Lackmann, Vahle, Hölscher
Der Gemeindeverordneten Kirchspiel Olfen:
von Bodelschwingh Plettenberg, Ostrop, Sch. Hagen, Stork, Hölper, Langenesch, Wilmsmann, Bergmann, Budde
für beide Gemeinden:
Strietholt
Die Amtmänner Hülskötter und Wiesmann erhielten beglaubigte Abschriften zugefertigt.
Mit Schreiben vom 27. April 1867 wurden die Kreise Recklinghausen und Lüdinghausen über die gemeinsam gefassten Beschlüsse unterrichtet.
Folgende Zusagen einer Kostenbeteiligung lagen damit vor:
Landrat von Landsberg teilt dem Amt Olfen mit Verfügung vom 3. August 1867 mit, dass sich die Landstände nun über den Ausbau der Brücke über die Lippe
bei Rauschenburg ein Bild machen wollen.
Die Königliche Regierung habe wiederholt auf den Bau einer massiven Brücke gedrungen. Es bedarf eines Kostenanschlages seitens der betreffenden Gemeinde.
Auf Anfrage teilt der Amtmann von Werne seinem Kollegen in Olfen seine Erfahrungen beim Bau einer Lippebrücke mit. Der Mangel einer Brücke habe dort den Chaussee-Verkehr stark beeinträchtigt. Auf die Kreise sei nicht unbedingt Verlass, es bleibe nur übrig, dass die zunächst beteiligten Gemeinden Olfen und Datteln sich selbst zum Bauen entschlössen.
Der Abgeordnete Windthorst im Preußischen Landtag in Berlin regt eine Petition der beteiligten Gemeinden an, die er vor Ort tatkräftig unterstützen werde. Er bittet Strietholt um Zusendung der Akte, um sich informieren zu können.
Sein persönlicher Rat:
Jedenfalls erfordert die Wichtigkeit der Sache, kein Mittel unversucht zu lassen und die damit verbundene Mühe nicht zu scheuen.
Landrat von Reitzenstein, Recklinghausen, teilt unterm 20. Oktober 1867 mit, dass die dortigen Landstände nicht sehr am Bau einer Brücke zwischen Datteln und Olfen interessiert seien. Man möchte dort nicht weiter mit Herrn von Twickel verhandeln, der bekanntlich eine Entschädigung für den eventuellen Verlust seiner Fähr-Gerechtigkeit einfordert.
In einer Zuschrift des Landrats von Landsberg vom 26. November 1867 heißt es,
Der frühere Amtmann Strietholt hatte die betroffenen Gemeinden um Anteile zum Kostenanschlag gebeten, ohne ihnen Kopien desselben zukommen zu lassen.
Der Nachfolger Cherouny erwartete, dass eine Einigung über die Kostenanteile erreicht werden würde.
Am 21. Januar 1868 schreibt der Landrat dem Referenten Cherouny,
dass die Gemeindevertretung den Beschluss des Kreistages nicht richtig verstanden hat, wenn dieselbe in Aussicht stellt, die Kosten des Planes und Anschlages dann zu tragen, wenn der Bau gesichert sei. (...) Diese Vorlage ist eben nach Beschluss der Kreisstände eine „conditio sine Qua non“.
Randvermerk des Amtmanns: O ja! Aber sie ist obstinat.
Die Amtsversammlung von Lüdinghausen hatte bereits am 19. April 1865 beschlossen, sich nicht an den Kosten des Planes zu beteiligen. Es bedurfte eines längeren Meinungsbildungsprozesses, bis auch Lüdinghausen einschwenkte und mit Beschluss vom 24. Februar 1869 seinen Anteil an den Planungskosten in Höhe von
43 Rth. 9 Sgr. 5 Pfg. zusicherte.
Freiherr von Bodelschwingh Plettenberg übermittelte dem Amtmann Cherouny einen Bescheid der Königl. Regierung vom 22.4. 1867, Nr. 523 I, E. betr. seine Immediat-Eingabe vom 20.12. v.J., den Brückenbau über die Lippe betreffend. Gleichzeitig legte er dem Amtmann einen Erlaubnis-Schein zur Ausübung der Jagd für ihn bei.
Diese generöse Geste dürfte dem Amtmann sehr willkommen gewesen sein.
Landrat von Landsberg teilt dem Amt Olfen mit Verfügung vom 3. August 1867 mit, dass sich die Landstände nun über den Ausbau der Brücke über die Lippe bei Rauschenburg ein Bild machen wollen.
Die Königliche Regierung habe wiederholt auf den Bau einer massiven Brücke gedrungen. Es bedarf eines Kostenanschlages seitens der betreffenden Gemeinde.
Auf Anfrage teilt der Amtmann von Werne seinem Kollegen in Olfen seine Erfahrungen beim Bau einer Lippebrücke mit. Der Mangel einer Brücke habe dort den Chaussee-Verkehr stark beeinträchtigt. Auf die Kreise sei nicht unbedingt Verlass, es bleibe nur übrig, dass die zunächst beteiligten Gemeinden Olfen und Datteln sich selbst zum Bauen entschlössen.
Der Abgeordnete Windthorst im Preußischen Landtag in Berlin regt eine Petition der beteiligten Gemeinden an, die er vor Ort tatkräftig unterstützen werde. Er bittet Strietholt um Zusendung der Akte, um sich informieren zu können.
Sein persönlicher Rat:
Jedenfalls erfordert die Wichtigkeit der Sache, kein Mittel unversucht zu lassen und die damit verbundene Mühe nicht zu scheuen.
Landrat von Reitzenstein, Recklinghausen, teilt unterm 20. Oktober 1867 mit, dass die dortigen Landstände nicht sehr am Bau einer Brücke zwischen Datteln und Olfen interessiert seien. Man möchte dort nicht weiter mit Herrn von Twickel verhandeln, der bekanntlich eine Entschädigung für den eventuellen Verlust seiner Fähr-Gerechtigkeit einfordert.
Das Gesuch an den Handelsminister Graf von Itzeplitz
Amtmann Cherouny schreibt am 2. Dezember 1868 an seinen Amtskollegen Wiesmann in Datteln:
Lieber College!
Ich teilte Dir unlängst mit, dass von hier aus eine Deputation an unseren Abgeordneten entsendet werden sollte, um für den Lippebrückenbau zu werben.
Dies ist geschehen.
Was Windthorst darauf unterm 27. Oktober resp. und 12. d. M erwidert, bitte ich aus den Anlagen zu ersehen.
Ich habe nun seinem Vorschlag gemäß ein Gesuch an seine Exzellenz, den Herrn Handelsminister Grafen von Itzeplitz entworfen und bitte Dich, dasselbe Deiner gütigen Kritik zu unterwerfen. Mache, ich bitte Dich, ohne Scheu alle Abänderungen, die der Sache förderlich sind und Dir gut scheinen. Ich hoffe, dass die dortigen Vertreter gleichfalls gern bereit sind, dasselbe zu unterschreiben.
Die Verhältnisse von Datteln sind mir weniger bekannt. Solltest Du namentlich die Beleuchtung des Finanzstandes derselben nach Etwas hinzuzufügen haben, so bitte ich Dich, unterlaß das nicht.
Schicke mir das Gesuch baldmöglichst zurück, damit ich es abschreiben lassen kann. Die Reinschrift soll Dir dann baldigst zur Einholung der Unterschriften zugehen.
Nun lieber alter Freund und Bundesgenosse laß Dir die Sache angelegen sein, denn sie ist für uns von sehr großer Wichtigkeit.
Mit herzlichem Gruß
Dein Freund und College, Cherouny
Freund Wiesmann aus Datteln antwortet postwendend:
Du weist, dass mir die Brückenangelegenheit ebenfalls sehr am Herzen liegt und die Sache muß zustande kommen.
Der Kreistag Recklinghausen wartet auf den Beschluß des Kreises Lüdinghausen, wonach dieser 2/3 Anteil auf sich nimmt, sodann ist Recklinghausen sofort am Zuge, dass fehlende 1/3 zuzusagen. Er
geht von 8.000 Rth. Zuschuß des Landes aus.
Zu empfehlen wäre, die Ausführung in Holz zu propagieren.
Für die Petition wünscht er [Wiesmann] folgende Punkte hineinzuarbeiten:
Die Petition wurde auch von dem Freiherrn von Bodelschwingh-Plettenberg auf Ansuchen des Amtmanns mitunterzeichnet.
Auf die gemeinsame Petition antwortete der Minister für Handel u. Gewerbe u. öffentliche Arbeiten wie folgt:
Berlin, den 2. Februar 1869.
Auf die Vorstellung vom 20. Dezember v.J. erwidere ich Ihnen, dass auf Ihren Antrag, die projectierte, nicht im Zuge einer Staats-Chaussee liegende Brücke über die Lippe bei
Rauschenburg aus Staatsmitteln zu bauen, nicht eingegangen werden kann.
Ebensowenig ist eine Erhöhung der im Betrage von 8.000 Rth. in Aussicht gestellten Bau-Unterstützung zulässig. Dieser Betrag ist im Verhältnis sowohl zu den Kosten des Baues, als auch
zu den bei anderen und kostspieligeren Brückenbauten gewährten Staatsbeihilfen normiert.
Noch am 16. Januar 1869 hatten sich die Abgeordneten Windthorst und Hobbeling gemeinsam beim Minister für die Sache verwendet. Sie sehen die Anregung für weitere Planungen jedoch nicht ungünstig.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Punkte aus der Petition vom 20. Dezember 1868 in gedrängter Form wiedergegeben werden.
Euer Exzellenz ganz gehorsamste Diener
Unterschriften der Stadt- und Gemeindeverordneten von Olfen;
desgl. von Datteln.
Ein Aktenvermerk von Amtmann Cherouny vom 12. 2. 1869 hält fest:
Schlentker, der sein Bauführer-Examen bestanden hat, hat bei seiner Anstellung die Verpflichtung übernommen, Aufträge des Landrates unentgeltlich auszuführen. Die der Gemeinden gegen mäßige Entschädigung.
Der Landrat ist nunmehr vom Kreistag autorisiert, den gen. Schlentker mit der Anfertigung des Lippebrückenbaues zu beauftragen. So ist die Sache also vorläufig geregelt.
Schlentker ist ein prächtiger junger Mann, der ganz gut versteht, wo uns der Schuh drückt.
Amtmann Cherouny bittet unterm 16. Februar 1869 die Collegen Wiesmann und Hülskötter zur Teilnahme an einer gemeinsamen Sitzung auf der Rauschenburg, wo neben den Planungen auch ein definitiver Beschluss wegen der evt. Entschädigung des Freih. v. Twickel gefasst werden sollte.
Datteln wird die zugesagten Anteile sowohl für die Planung, als auch zu den Baukosten der Brücke aufrecht halten. Es hält einen Prozess wg. der Fährgerechtigkeit von Twickel für überflüssig.
Nach einer mündlichen Mitteilung des g. Wiesmann ist nicht die geringste Aussicht vorhanden, dass Datteln sich an einem Prozess beteiligen wird.
Ein Hoffnungsschimmer für die Olfener Bevölkerung war die Öffentliche Bekanntmachung durch den Polizeidiener Richter am 30. Mai
1869.
Sie hatte folgenden Inhalt:
Ich beeile mich mitzuteilen, dass die Kreisstände zu Recklinghausen nicht allein das fehlende 1/3 der Baukosten, sondern auch 1/3 der möglicher Weise an Herrn von
Twickel zu zahlende Entschädigung bewilligt haben.
Wir dürfen also jetzt mit Bestimmtheit erwarten, dass die seit vielen Jahren besprochene Lippebrücke gebaut wird;
immerhin können damit aber noch 2 - 3 Jahre hin
gehen.
gez. Cherouny, Amtmann
In der Amtsversammlung am 16. Februar 1869 hatte Amtmann Cherouny in Sachen der Entschädigungsfrage des Freih. von Twickel im Falle des Baues einer Brücke über die Lippe oberhalb der Fähre die in Sachen der Stadt Wittenberge ./. Fiscus ergangenen Erkenntnisse durch Vorlesung mitgeteilt und dazu bemerkt, dass
auch nach dem Urteile des Abgeordneten Kreisrichters Windthorst zu Werne, dem Herrn von Twickel im Falle des Brückenbaues weder ein Widerspruchs-Rezess gegen den Bau selber, noch ein Entschädigungs-Anspruch zugestanden werden könne.
Es sei daher ohne Bedenken der evt. vom Herrn von Twickel anzustrengenden Prozess zu führen und aufzunehmen, und liege es im Interesse des Amtes Olfen zur endlichen Regelung
dieser Angelegenheit, sich hierzu bereit zu erklären. Anwesende hielten eine solche Erklärung – Bereitwilligkeit zur Übernahme des Prozesses – für gewagt, wünschten vielmehr, dass sich
eventuell auch die Gemeinde Datteln daran beteilige, und sei der Amtmann zu Datteln in diesem Sinne zu ersuchen, eine gemeinschaftliche Sitzung der beiderseitigen Gemeinden resp.
Amtsvertretungen zu Rauschenburg anzuberaumen.
Anwesende: Schulze Hagen, Beigeordneter
Lackmann, Louis Holz, Höning, Amtmann Cherouny
Nach Aufforderung durch den Landrat vom 26. Februar 1869 zahlten die Gemeinden Olfen-Stadt und –Kirchspiel die offenen Kosten des Spannagel’schen Kostenanschlages in Höhe von
an den Communal-Empfänger etwa zu gleichen Teilen. Damit war die leidige Geschichte der Kostenumlegung endlich aus der Welt.
Zu der am Samstag, den 3. April 1869 stattfindenden Kreistags-Versammlung im Hause des Posthalters Cremer, hierselbst, erging eine Einladung des
Königl. Landrats Freih. von Landsberg in gedruckter Form.
Hinsichtlich des zu erwartenden Brückenbaues ist der Vorlage zu entnehmen:
Amtmann Cherouny drängt auf das Tempo
Am 22. November 1869 bittet er den Landrat, auf die Bewilligung der Staatsprämie hinwirken zu wollen, damit die wichtige Brücke bald zum Bau komme.
Bauinspektor Baltzer hat in einer Unterredung einen Unternehmer benannt, der großartige Gerätschaften und Rüstungen zum Bau verfügbar hat. Es ist für den Unternehmer von
großer Wichtigkeit, wenn er früh genug für alles, namentlich auch für die Steinlieferung sorgen kann.
In einem Randvermerk zeigt der Landrat an, dass er im Laufe des kommenden Monats selbst nach Berlin gehen will, um mit dem Herrn Minister Rücksprache
aufzunehmen.
Die beiden Gemeinderäte von Stadt und Kirchspiel Olfen schließen sich dem vom Amtmann eingeschlagenen Weg, mehr Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben, an.
Am 28. Februar 1871 wird ein weiteres Gesuch [das wievielte?] auf den Weg gebracht. Empfängerin ist die Königliche Regierung in Münster.
Auszugsweise heißt es da:
Bei hohem Wasserstande und Eis konnte die Post 8 - 14 Tage nicht übergesetzt werden. So blieb unsere Stadt und Gemeinde lange Zeit ohne Postverbindung und der Personen- und Briefe-Verkehr waren vielfach gehemmt. Der Fährmann konnte und wollte nicht überschiffen.
So mussten Transporte mit Kohlen, Victualien und andere zum Lebensunterhalt notwendige Gegenstände mehrere Tage stehen bleiben, ohne übergesetzt werden zu können. Am drückendsten war der Mangel an Kohlen. Unsere Stadt und Gemeinde waren längere Zeit bei der starken Kälte ohne Brennmaterial, was namentlich auch für die ärmere Klasse der Bevölkerung sehr empfindsam sich auswirkte.
Die Bittsteller ersuchen gehorsamst, den Bau der Lippebrücke beschleunigen zu wollen, zumal die Kreisstätte Lüdinghausen und Recklinghausen die zum Bau nötigen Gelder bewilligt und der Staat einen Zuschuß von 8.000 Rth. zugesichert hat.
Die Antwort der Regierung lässt dieses mal nicht lange auf sich warten. Sie teilt am 15. März 1871 mit, dass die Vorlage des Projektes zur höheren Genehmigung alsbald erfolgen wird.
Vermutlich gab es Querschüsse von Seiten des Freiherrn von Twickel.
In einer erneuten Eingabe an die Regierung in Münster vom 26. Februar 1872 heißt es u.a. wörtlich:
Die jahrelangen Versuche, den Fährbesitzer Freih. von Twickel zum Bau einer Brücke zu gewinnen, scheiterte stets an dessen Eigensinn. Auch eine ihm oft angebotene Entschädigung resp. das Ansinnen, den Gemeinden gegen eine solche den Bau zu überlassen, wurde, obschon er nie einen „titulus onorosus“ nachweisen konnte, zurückgewiesen. Er werde sich in der Sache nicht überreden lassen.
Endlich ein zusagender Bescheid
Der Regierungs-Assessor beim Landratsamt Lüdinghausen teilt am
22. April 1872 mit:
Auf Ew. Wohlgeboren unterm 26. Februar an den Herrn Oberpräsidenten gerichtetes Gesuch in Betreff der Rauschenburger Brücke benachrichtige ich ergebenst, dass in der nächsten Zeit mit dem Verdingen der Brücke und zwar für den Bau oberhalb der Fähre vorgegangen wird.
Empfänger: Wiesmann Datteln, Cherouny Olfen
In einer Verfügung des Staatsministeriums in Berlin an die Regierung Münster vom
3. März 1872 wurde die Konzession zum Bau der Lippebrücke bekannt gegeben.
Ein halbes Jahr zuvor hatte die Regierung mitgeteilt, dass eine Revision des Tarifes des Überfahrgeldes für die Benutzung der Fähranstalt bis zur Fertigstellung der bei der genannten Ortschaft zu erbauenden 'stehenden Lippebrücke' ausgesetzt werde.
In der Kreistagssitzung vom 16. Mai 1872 wurde der Plan Schlentker akzeptiert.
Der Verding sollte in fünf verschiedenen Zeitungen veröffentlicht werden.
Das Landratsamt Lüdinghausen war für die Verdingung zuständig.
Die Pläne über den Bau einer Bahnstrecke zwischen Dortmund und Gronau schienen das Olfener Projekt, wenn nicht scheitern, so doch erneut verzögern zu können. Hier kam der Freiherr von Droste zu Senden den Olfenern vielleicht unbewusst zu Hilfe, als er im Kreistag (15. 6. 1872) eine Verzögerung der Bahnlinie erreichte.
Ein Zwischenstopp des Kreises
am 4. September 1872 - Der Brückenbau ist z.Zt. nicht ausführbar.
Am 25. 10. 1872 lief dem Amtmann Wiesmann die Galle über:
Eine unvollendete Straße (gemeint ist die Kunststraße von Olfen bis Rauschenburg), zu der Olfen 29.000 Rth. geopfert hat, denn anders kann die Münster-Castroper-Chaussee vor Ausführung der Lippebrücke nicht genannt werden, würde auch ferner der einzige und winzige Vorteil für diese kolossalen Opfer sein.
Am 11. August 1874 schrieb Amtmann Wiesmann, Datteln, seinem Kollegen in Olfen:
Mit besonderer Befriedigung drang Ende v. Mts. die Kunde hierher (...), dass der Kreistag Lüdinghausen beschlossen habe, nunmehr bald den Bau der Lippebrücke Rauschenburg zu beginnen.
Dieses „bald“ überstand mit Sicherheit noch den nächsten Winter, denn am
15. November 1874 forderte der Landrat von Wedel [Haus Sandfort] einen Bericht darüber an, wie viele Fußgänger pp. täglich die Fährstelle passieren.
Hier die statistischen Zahlen:
Im Kreistagsbeschluss vom 21. November 1874 setzt sich Freih. von Nagel für die Vertagung des Brückenbaues ein; zuerst soll mit dem Freih. von Twickel verhandelt
werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Der Abgeordnete Westrup, Olfen, wies darauf hin, dass die Gemeinde Olfen neben den bereits übernommenen Verpflichtungen keine außerordentlichen Beiträge zum Brückenbau leisten könne.
In einem Schreiben des Freih. von Twickel an das Landratsamt Lüdinghausen vom 9. März 1875 erklärte sich dieser bereit einzulenken, falls man ihm eine Abstandssumme von 10.000 Thalern und eine solche Befreiung [vom Brückengeld], wie sie dem Hause Sandfort zustehe. In dem Falle würde er die Fährgerechtigkeit dem Kreis Lüdinghausen überlassen.
Mit der Bildung einer Brückenbau-Kommission am 10. Juli 1875 nahm die Sache allmählich Konturen an.
Da man auf die von Twickel’schen Forderungen nicht eingegangen war, drohte er am 21. Juli 1875 dem Kreis rechtliche Schritte an. Die Reaktion des Landrats war die Abverfügung 'z.d.A.'
Die wichtigsten Voraussetzungen werden geschaffen:
Kostenanschlag für den Brückenbau Rauschenburg
1. Erdarbeiten 17.878 Mark (gerundet)
2. Herstellung der Dämme 4.923 „
3. Maurer- u. Steinhauerarbeiten 22.193 „
4. Maurermaterialien 38.643 „
5. Pflasterarbeiten 1.890 „
6. Schmiedearbeiten 6.700 „
7. Chaussierungsarbeiten 6.744 „
8. Zimmerarbeiten 3.960 „
9. Insgemein (Sonstiges) 12.099 „
in Summa:
115.000 Mark
Am 22. Februar 1876 kam die lang herbeigesehnte Nachricht aus der Feder des Königlichen Landrats, Graf von Wedel, die da lautete:
Euer Wohlgeboren ersuche ich, der Bürgerschaft von Olfen mitteilen zu wollen, dass die dem Brückenbauprojekte bei Rauschenburg bisher entgegenstehenden Hindernisse nunmehr als beseitigt zu betrachten sind, und dass mit dem Beginn der Arbeiten jetzt unverzüglich vorgegangen werden soll.
Mit Verfügung vom 22. Mai 1876 beauftragte die Münstersche Regierung den Amtmann Cherouny, die Planunterlagen
in dem Olfener Gemeindebezirke während einer ortsüblich bekannt zu machenden 14tägigen Zeit zu Jedermanns Einsicht offen legen zu lassen.
Die Verfügung stellt fest:
Das Landratsamt Lüdinghausen erlässt am 24. Juli 1876 eine Rundverfügung an alle Ortsbehörden den Kreises Lüdinghausen, in welcher den Städten und Gemeinden die
voraussichtlichen Baukostenbeiträge [Umlage] mitgeteilt werden.
Eine Wahrscheinlichkeits-Berechnung der Baukosten weist die Kostenanteile sämtlicher, dem Kreis Lüdinghausen zugehörigen Gemeinden nach.
Am 8. November 1876 geht vom Provinzialverband Münster aus dem Chaussee-
Neubau-Fonds die erste Abschlagszahlung von 12.000 Mark ein.
Etwa zwei Wochen später stellt die Baukommission beim Kreis Recklinghausen den Antrag auf eine erste Abschlagszahlung.
Die erforderlichen Natursteine für den Brückenbau wurden zur Bahnstation Castrop angeliefert, von dort mussten sie mit Pferdewagen bis zur Baustelle gefahren werden.
Der Fuhrunternehmer machte für die Strecke Castrop – Rauschenburg
3 Pferdestunden geltend.
Die Endabrechnung für den Brückenbau belief sich per 28. Februar 1879 auf 126.887,72 Mark.
Über eine offizielle Einweihung der schönen Rundbogenbrücke ist den Akten nichts zu entnehmen. Zum größten Bedauern der Olfener Bevölkerung sollte sie nicht als „Jahrhundertbauwerk“ in die Geschichte eingehen.
In den Wirren der letzten Kriegswochen wurde sie im März 1945 von deutschen Pionieren gesprengt, um den Vormarsch der Amerikaner ins Ruhrgebiet aufzuhalten. Wie wir wissen, mit wenig Erfolg. Zu leiden hatten darunter die Bewohner diesseits und jenseits des Flusses.
In Erinnerung an das vergangene Jahrhundert wurde, aus der Not geboren, die gute alte Fähre wieder installiert. Sie tat ihre Dienste, bis 1948 eine neue, wenig schöne Betonkonstruktion der Rauschenburger Brücke den Verkehr wieder aufnehmen konnte.