von Ludwig Pago
Handelsweg aus dem Raum Köln-Wuppertal - Münster
Ein bedeutsamer Handelsweg aus dem Raum Köln-Wuppertal überquerte an der Rauschenburg die Lippe und verlief über Olfen in Richtung Münster. Dieser Handelsweg wird in der Literatur mehrfach als
via regia oder gemeiner Hell- oder Königsweg bezeichnet.
Später, im 19. Jahrhundert sollte dieser historische Weg als 'Münster-Castroper Chaussee' die anliegenden Gemeinden noch über Jahre in Atem halten.
Wegebauarbeiten
Als Vorarbeiten auf die zukünftige „Münster-Castroper-Chaussee“ hatten die anliegenden Gemeinden ihre Wege in einen ordentlichen Zustand zu versetzen.
Als Beispiel sei hier die amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters Homann vom
6. August 1836 genannt, die da lautet:
Die Instandsetzung des Weges von hier nach Rauschenburg wird in kleinen Abteilungen oder Flächen am künftigen Sonntage, den 12ten August d.J. nach der wenigstfordernden Verdingung dort der
Anfang gemacht auf dem Word [Worth], morgens 8 Uhr.
Im Kostenanschlag werden die Arbeiten mit Aufgraben der Seitengräben und Verbringen der Soden in die Straßenmitte beschrieben, sodaß dort nach den Seiten eine Wölbung entsteht.
Die hier beschriebene Arbeit ist von einem Mann in 3 ½ Tagen zu Stande zu bringen.
In 68 Positionen mit einer Fläche von 546 Ruthen ist bei der Verdingung eine Summe von 69 Reichstalern und 10 Silbergroschen ausgetan. Beim Verding kamen 19 Personen zum Zuschlag. Allerdings
wurde der Verding mit 49 Rth. 11 Sg. abgeschlossen.
Bei den Namen der Olfener Bürger handelt es sich um Ackerbürger, geringe Handwerker und Tagelöhner. Später wurde aus diesem so genannten Lipp-Weg eine „besteinte“ Straße, die den
Verkehrsverhältnissen zwischen dem Münsterland und dem Ruhrgebiet einen erheblichen Auftrieb verschaffte.
Zwischendurch gab es immer wieder Schwierigkeiten beim Betrieb der Fähre. Ein Aktenvermerk vom
2. Oktober 1850 hält fest, dass der Besitzer der Fähr-Anstalt, Freiherr von Twickel, nachdrücklich ersucht wurde, notwendige Reparaturen und Verbesserungen an der Fähre vornehmen
zu lassen. Fiat Bericht in mundo, dass die erforderliche Einrichtung der Rauschenburger Fähre von dem Eigner noch nicht zur Ausführung gebracht sei.
Neubau eines Teilstückes der Münster-Castroper Straße zur Fähre
Aus Sicherheitsgründen war die Verlegung der Fährstelle etwa 300 Schritt flussaufwärts in Erwägung gezogen worden.
Einem Erläuterungs-Bericht des Reg.Bauinspektors vom 20. Juli 1852 ist zu entnehmen, dass auf einem Teilstück zum Lippe-Übergang bei der Rauschenburg in einer Länge von 385 Ruthen eine Planänderung notwendig geworden war. Ein Brückenbau war wegen der gedachten Linienführung der neuen Straße bereits in Erwägung gezogen.
Errichtung von Barrieren zur Erhebung eines Chausseegeldes
In einem Bericht des Bau-Inspektors Dykhoff vom 13. Januar 1855 an den Landrat Graf von Schmising in Lüdinghausen schlägt er für den betroffenen Bereich der 'Münster-Castroper
Straße' die Herstellung von vier Schlagbäumen vor.
Die Anschaffung und Aufstellung sollte im Verding geschehen. Kostenanschlag etwa 200 Reichstaler. Für die Anfertigung der Tariftafeln schlägt er einen geübten Anstreicher in Telgte vor.
Zwischen den Amtsverordneten des Amtes Olfen und dem Schenkwirt Franz Kellermann, dahier, wird eine Vereinbarung über die Erhebung des Chausseegeldes an dem
Ausgange der Stadt nach Datteln getroffen. Kellermann wird eine vertragliche Vergütung für die Ausübung der Hebestelle von 48 Reichstalern jährlich zugesichert. (Vertrag vom 29. Jan. 1855).
Das Amt Olfen hat zur Verzinsung resp. Amortisation der zum Chausseebau angeliehenen Kapitalien jährlich 1.300 Rth. zu zahlen.
Die jährliche Ausgabe für die Unterhaltung der Chaussee übersteigt die Barrieregeld-Einnahme um 60 bis 70 Rth. Aus diesem Grunde bittet das Amt Olfen den Königl. Landrat zu Lüdinghausen, der
Errichtung einer zweiten Hebestelle zuzustimmen.
Bei einer Revision der Hebestelle an der Rauschenburg am 4. März 1857 durch den Amtmann Strietholt wird ein Cassa-Überschuß von 24 Rth. 25 Sg. 3 Pfg.
festgestellt. Frau Kellermann kann sich das nur so erklären, dass manche Fuhrleute die Ausgabe des Zettels nicht abgewartet hätten, mithin die Zettel dafür als baar in Kasse verblieben
wären.
Ein Beschluss der Amtsversammlung vom 13. Januar 1858 bestimmt, dass mit Rücksicht auf den Olfener Brand vom 31. August 1857 von sämtlichem in die hiesige
Stadt zu expedierendem Baumaterial für die Abgebrannten keine Chausseegeld-Abgabe erhoben werden soll.
Am 17. Dezember 1868 teilt der Landrat zu Lüdinghausen der Amtsverwaltung Olfen mit, dass mit dem 31. Dezember 1868 das Vertragsverhältnis zwischen dem Kreis und den
bisherigen Barrieregeld-Empfängern aufhört, und die Amtmänner sich einer Revision der Hebestellen unterziehen sollen. Damit übernahm der Kreis die Hebestellen in die eigene Regie. Die Hebestelle
an der Rauschenburg blieb bestehen.
Am 12. 12. 1877 wird von Berlin der vorläufige Brückengeld-Tarif genehmigt. Die Staffelung entspricht dem Fährtarif von 1851, jedoch fallen einige Entgelte geringer aus.
Die Brückengeld-Hebestelle wurde an den bisherigen Fährmeister Joseph Tenkhoff vergeben.
Der Kreisbaumeister Schulte war für die Kontrolle und Abrechnung an den Hebestellen verantwortlich.
Am 24. April 1879 prüfte er die Hebestelle mit folgendem Ergebnis: