von Ludwig Pago
Fährumfang
Für das Jahr 1811 sind folgende Passagen nachgewiesen:
Passagen Kosten in Summa
Rth. Stüber Rth. Stüber
47 Nachen 1 12 56 24
51 Holzflöße 36 30 36
24 Renachen 18 7 12
45 Flieger 18 13 30
Fähr-Taxe zu Rauschenburg lt. Nachweis vom 23. September 1821
Nr. |
Gegenstand |
Sgr. |
Pfg. |
1 |
Eine Kutsche mit 6 Pferden bespannt zahlt |
7 |
6 |
2 |
dito. „ 4 „ „ „ |
5 |
8 |
3 |
dito. „ 3 „ „ „ |
4 |
8 |
4 |
dito. „ 2 „ „ „ |
3 |
10 |
5 |
dito. „ 1 „ „ „ |
2 |
6 |
6 |
Für eine Landkarre mit 4 Pferden „ |
4 |
8 |
7 |
dito. „ 3 „ „ |
3 |
10 |
8 |
dito. „ 2 „ „ |
3 |
0 |
9 |
dito. „ 1 „ „ |
2 |
0 |
10 |
Für einen Wagen mit 4 Pferden „ |
4 |
8 |
11 |
dito. „ 3 „ „ |
3 |
10 |
12 |
dito. „ 2 „ „ |
3 |
0 |
13 |
Für einen Wagen mit Kohlen beladen und mit 6 oder mehreren Pferden bespannt zahlt |
|
|
14 |
dito. mit 5 „ „ „ |
5 |
8 |
15 |
dito. „ 4 „ „ „ |
4 |
8 |
16 |
Für einen Mann mit dem Pferde „ |
1 |
4 |
17 |
Für eine Person „ |
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4 |
18 |
Für einen Ochsen oder Kuh „ |
1 |
0 |
19 |
„ ein Pferd „ |
1 |
0 |
20 |
„ ein Schwein, Schaf oder Kalb „ |
|
6 |
Auf die Belastungsfähigkeit der Fähre wurde öffentlich durch eine Warnungstafel aufmerksam gemacht, die folgenden Text enthielt:
Belastungsfähigkeit der Fährschiffe zu Rauschenburg
1. der Punte
bei gewöhnlichem Wasser[stand] 200 Zentner mit 8 Zoll Bord
bei Sturm und großem Wasser 95 „ „ 12 „ „
2. des Fliegers
bei gewöhnlichem Wasser 14 „ „ 9 „
„
bei Sturm 10 „ „ 12 „ „
Revision der Rauschenburger Fähre
durch den Bauconducteur Wesner von Lünen am 29. April 1824
Die Eingabe des Freiherrn von Bodelschwingh-Plettenberg hatte bewirkt, dass der Bürgermeister Homann in Olfen eine baldige Revision der Fähre beantragte.
Bei der Revision an Ort und Stelle waren anwesend: Bürgermeister Homann, Rentmeister Knaup von Haus Vogelsang [auch in Twickelschem Besitz] und der genannte Revisior Wesener.
Die Revision ergab die befürchteten Beanstandungen. Im einzelnen:
Der Revisor
verfasste einen schriftlichen Bericht mit der Bitte an den Amtmann Homann, diesen Revisionsbericht dem Fährmann Schulte zur Kenntnis zu bringen.
Nach dem Bekanntwerden wiederholter Vorkommnisse verfügte die Regierung Münster am
21. Juli 1835, dass die Ortspolizeibehörde zu Olfen die Aufsicht über den ordnungsmäßigen Zustand der Rauschenburger Lippe-Fähre nachdrücklich
zu führen habe.
Mit der Zeit wurden erste Überlegungen offen diskutiert, ob man auf Dauer dem Übelstand an der Fähre
nicht durch den Bau einer, wenn auch leichten, Brücke abhelfen könne. Ein Kostenanschlag zur Erbauung einer hölzernen Brücke zeigt die vorherrschenden Gedankenspiele
auf.
Fähre nach oberhalb verlegt
Die ursprünglich nördlich der Burganlage sich befindende Fähreinrichtung musste im Laufe der Zeit (~ 1850) wegen der Stromschnellen und der im
Flussbett liegenden Mergelbänke aus Sicherheitsgründen etwa 300 Schritt weiter oberhalb verlegt werden.
Im Archiv der Stadt Olfen befindet sich eine Handzeichnung der ehemaligen, jetzigen und wegen der zukünftigen Verlegung des Weges neu projektierten Fährstelle zu Rauschenburg.
Konstruktions-Skizze für eine neue Fährponte
Von dem Bauinspektor Spannagel aus Recklinghausen wurde für die neu anzuschaffende Fährponte eine Berechnung der Tragfähigkeit mit einer Konstruktions-Skizze vorgelegt.
Unglücksfälle an der Fähre
Unglücksfälle an der Fähre waren keine Seltenheit.
Bereits unterm 15. Juli 1861 wurde auf die Gefahren hingewiesen und die Anbringung eines Reserve-Taues vorgeschlagen. Ein Anker wurde zwar angeschafft, hat sich aber nicht bewährt.
Vor allem bei Eisgang können Menschen und Vieh in Not geraten.
Am 1. Februar 1867 berichtet der Amtmann dem Landrat zu Lüdinghausen, dass
unlängst die kleinere, zum Aufziehen der größeren dienende Kette an der Ponte zu Rauschenburg und heute die letztere selbst gebrochen, die Ponte heruntergetrieben und nur mit genauer Noth Unglücksfällen vorgebeugt werden konnte.
Eine diesbezügliche Inspektion durch den Bauinspektor Spannagel befand, dass die Kette selbst stark genug sei, wenn ein einzelnes Glied schwächer werde, müsse es frühzeitig ersetzt werden.
Am 12. 11. 1868 beklagt sich der Postillon Kortmann darüber, dass in der dunklen Jahreszeit, abends gegen 5 Uhr keine Beleuchtung angebracht ist, was das Übersetzen erheblich verzögert und damit die Postpassagiere zu spät ihren Zielort erreichen [lässt].
Eine Währungsreform wirkte sich auch im Publikumsverkehr an der Fähre aus.
Ab 1. Januar 1875 hatte die Regierung die Umstellung der Fähr-Tarife auf die neue Reichswährung anbefohlen. (Reichsmarkgesetz vom 9. Juli 1873)